OLG Nürnberg: Bezugsfertigkeit, Rückforderungsansprüche, Kaufpreisrest, Kaufpreisraten, Kaufpreisanspruch, Kaufpreisforderung, Auflassungsanspruch, Mängelbeseitigungskosten, Pkw-Stellplätze, Nach Aufrechnung, Vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten, Mietausfallschaden, Abnahmeprotokoll, Auflassungserklärung, Sicherheitseinbehalt, Zug-um-Zug, Ersatzvornahmekosten, Sondernutzungsrecht, Geleistete Zahlungen, Ausschluß des Rückforderungsanspruchs
Hinweisbeschluss vom 29.04.2022 – 13 U 4656/21